Grundschule Kirchdorf a. d. Amper


Rathausplatz 2, 85414 Kirchdorf a. d. Amper
Telefon: (0 81 66) 67 69 2 - 0, E-Mail: info@gs-kirchdorf-amper.de

Hier finden Sie amtliche Vorgaben von Seiten des Kultusministeriums.

Foto: B. Penger

Neuer Fahrradpass

Für die Schüler/innen der 1. Klassen gilt ab dem Schuljahr 2024_25 ein neues Lernkonzept von Seiten der bayerischen Staatsregierung zum Thema "Verkehrserziehung"

Bereits in der 1. Klasse gilt die Verpflichtung für Eltern den Schulweg zunächst gemeinsam mit ihren Kindern abzugehen, zu üben und im Fahrradpass durch Unterrschrift zu bestätigen.

Dass das Kind Fahrrad fahren lernt und auch sicher Fahrrad fahren kann, ist dabei Aufgabe der Eltern.

In den Klassen 2, 3 und 4 üben die Kinder in der Schule das Radeln zusätzlich dann in einem geschützten Parcours, um gut auf die theoretische und praktische Prüfung in Jahrgangsstufe 4 vorbereitet zu sein.

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhält das Kind seinen Fahrradführerschein in der 4. Klasse.

Ziel ist es, die im Laufe der Zeit erlernten Verkehrsregeln umsetzen zu können, um auf der Straße z.B. sicher abbiegen zu können. 

 

 

Foto: B. Penger

Verfassungsviertelstunde

Seit dem Schuljahr 2024_25 findet an den bayerischen Grundschulen in den Jahrgangsstufen 2,3 und 4 eine "Verfassungsviertelstunde" pro Woche statt. 

Die Schüler/innen sollen dabei - ihrem Alter entsprechend - für Demokratie, Frieden und Freiheit sensibilisiert werden.

Die  freiheitlich demokratischen Werte stehen im Mittelpunkt.

Die Lehrerbücherei der GS Kirchdorf wurde ausgestattet - und es zeigt sich: Themen - schon für Kinder -  gebt es dazu reichlich.

 

  

 

Foto: B. Penger

Die neue Stundentafel

Ab dem Schuljahr 2024_25 gilt eine neue Stundentafel in der Grundschule.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 gelten jeweils 24 Pflichtstunden.

In den Jahrgangsstufen 3 und 4 gelten jeweils 28 Pflichtstunden.

 

Der Fokus liegt auf der Stärkung der Fächer Deutsch und Mathematik.

Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.isb.bayern.de/schularten/grundschule/lehrplan/ 

 

Ergebnisse VERA 3 und OA 2

Jede Grundschule hat Vergleichsarbeiten in der 3.Jahrgangsstufe VERA 3 durchzuführen. Die Schüler/innen werden dabei in standardisierten Tests und festen Zeit- und Korrekturvorgaben vonseiten des Kultusministeriums in

  • Leseverständnis 
  • Rechtschreiben/Sprache und
  • Mathematik geprüft.                        

Jede Grundschule hat Orientierungsarbeiten  in der 2. Jahrgangstufe OA 2 durchzuführen. Die Schüler/innen werden dabei in einem standardisierten Test und einer festen Zeit- und Korrekturvorgabe vonseiten des Kultusministeriums in

  • Rechtschreiben/Sprache geprüft.

Eltern erhalten nach der Auswertung eine Rückmeldung über die Fähigkeiten Ihres Kindes. Die Einschätzung erfolgt dabei in Stufen; je besser das Ergebnis umso höher die Einschätzungsstufe.

Im Schuljahr 2023/24 war der Testzeitraum zwischen 15.04.2024 bis 26.04.2024 angesetzt. 

Die offiziellen Ergebnisse wurden nun an die Schüler/innen und Eltern weitergeleitet: 

Die Kinder der GS Kirchdorf lagen 2024 bei der Testauswertung im bayernweiten Durchschnitt und erneut darüber.

 

Schulberatung aktuell

Zur Schulberatung in Freising gehören Beratungslehrkräfte und Schulpsycholog*innen an den Schulen vor Ort und an der Staatlichen Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost. Sie alle helfen dabei, die vielfältigen Bildungswege überlegt zu nutzen sowie Schulprobleme zu klären und zu bewältigen.

Wer ist für Sie und Ihr Kind, welches die Grundschule Kirchdorf besucht, zuständig?

Johannes Spieckermann (Staatlicher Schulpsychologe)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Telefon: 0152 - 28 02 76 12

Postanschrift: Landshuter Straße 31, 85356 Freising 

 

Carina Klose (Qualifizierte Beratungslehrerin) u.a. zum Übertritt bzw. Schullaufbahnentscheidungen.

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Telefon: 08166-99 28 995

 

Schulberatung ist

  • kostenlos -   neutral
  • freiwillig -   lösungsorientiert

und

  • streng vertraulich

Jegliche Beratungstätigkeit unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Anmeldungen werden daher streng vertraulich behandelt. Informationen werden nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Ratsuchenden weitergegeben.

Die Schulberatung betreut und unterstützt Eltern sowie Schüler*innen bei

  • Fragen zur Schullaufbahn -   Verhaltensauffälligkeiten
  • besonderen Begabungen -   Problemen im Sozialverhalten
  • Inklusion -   Konflikten in der Schule
  • Lern- und Leistungsproblemen -   emotionale Belastungen
  • Lese-Rechtschreib-Störung -   schulische Ängste
  • Schwierigkeiten beim Rechnen -   persönliche Krisen         
  • Aufmerksamkeitsdefiziten -   psychische Auffälligkeiten

Die Schulberatung arbeitet eng zusammen mit

Partnern in der Schule:                                     außerschulischen Einrichtungen:

  • Klassenlehrer*innen                                 Erziehungsberatungsstellen
  • Förderlehrkräften                                     Ärztinnen und Ärzte
  • Jugendsozialarbeiter*innen-                    Kinder- und Jugendpsychiater*innen
  • Mobile sonderpädagogische Dienste      Kinder- und Jugendtherapeut*innen
  • Schulleitungen                                         Kliniken
  • Schulaufsicht                                          Jugendämter und soziale Dienste

Weitere Informationen zur Staatlichen Schulberatung finden Sie auch auf den Informationsseiten des Staatlichen Schulamtes Freising sowie der Staatlichen Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost. Bitte beachten Sie auch den Informationsflyer des Kultusministeriums.

 

Welche weiteren wichtigen Adressen und Telefonnummern von Beratungseinrichtungen gibt es?

Bei Erfahrung von häuslicher oder sexueller Gewalt können sich betroffene Kinder und Jugendliche oder Personen, die auf Gewalt in ihrem Umfeld aufmerksam werden, u. a. bei den nachfolgend genannten Einrichtungen außerhalb der Schule beraten lassen:

  • Die Nummer gegen Kummer ist unter Tel. 116 111 montags bis samstags von 14 – 20 Uhr erreichbar.
  • Bei der bke-Jugendberatung können Jugendliche andere junge Menschen als Gesprächspartner finden und Kontakt zu erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufnehmen.
  • Das Hilfetelefon ist unter Tel. 0800 22 55 530 bei allen Fragen und für Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Mittwoch und Freitag von 9 – 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr.
  • Save me online hilft, wenn statt einer telefonischen Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch lieber Online-Hilfe per E-Mail gewünscht ist.
  • Auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch finden Betroffene weitere Informationen und Ansprechpartner.

Diese Ansprechstellen sind auch auf der Internetseite des Staatsministeriums genannt (https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/6941/hier-finden-schueler-und-eltern-beratungsangebote-und-unterstuetzung.html).