Grundschule Kirchdorf a. d. Amper


Rathausplatz 2, 85414 Kirchdorf a. d. Amper
Telefon: (0 81 66) 67 69 2 - 0, E-Mail: info@gs-kirchdorf-amper.de

Regeln für Fahrschüler/innen
Foto: B. Penger

Regeln für Fahrschüler/innen

 

1. Vor Ankunft/ Abfahrt des Busses  
 Ich halte mich während der Wartezeit an der Schule IMMER hinter den Begrenzungspfosten auf. 
 Wenn der Bus steht, steige ich langsam, ruhig und geordnet in den Bus an der Schule oder der heimatlichen Bushaltestelle ein.

2. Während der Fahrt im Bus
 Ich setze mich auf einen freien Platz im Bus.
 Ich stelle meine Schultasche auf den Boden vor meinen Sitz.
 Ich bleibe während der Fahrt sitzen.
 Ich nehme meinen Müll wieder mit und halte die Sitze, Scheiben und den Boden im Bus sauber.
 Ich lasse meine Finger von Not- und Sicherheitseinrichtungen im Bus (diese sind nur für den Notfall!).

3. Bei der Ankunft des Busses
 Ich steige ruhig, langsam und geordnet aus dem Bus aus.
 Ich entferne mich nach dem Aussteigen zügig vom Bus.
 Ich überquere die Straße erst bei freier Sicht.

Sonstige wichtige Informationen:

  1.  Bei technischen Pannen oder Störungen bewahre ich die Ruhe und warte die Anweisungen des Busfahrers ab.
  2.  Wie lange muss ich auf einen verspäteten Bus (z.B. Glatteis, Schneetreiben...) an der Haltestelle warten?
     Es gibt keine konkreten Regeln wie lange die Kinder auf einen verspäteten Bus warten müssen, bevor sie wieder heimgehen. Dies hängt von der Witterung, dem Alter der
     Schüler/innen und den örtlichen Verhältnissen ab. Schnee und Glatteis erfordern beispielsweise eine gewisse Geduld. Fällt der Schulbus wirklich einmal aus, sind Sie als Eltern nicht verpflichtet, Ihr Kind mit dem Privatauto zum Unterricht zu bringen.
  3. Fundsachen:
    • Ich frage im Sekretariat nach, ob etwas abgegeben wurde bzw. ich gebe Fundsachen dort ab.
    • Ich frage beim Busunternehmer nach bzw. gebe Fundsachen beim Busfahrer ab.
  4. Es gilt: Ich befolge die Anweisungen des Busfahrers.
  5. Mögliche Konsequenzen für Fahrschüler/innen bei wiederholtem Fehlverhalten:
  • Information an die Eltern
  • Gespräch mit der Schulleitung
  • Information an die Gemeinde
  • Zeitweiser Schulbusausschluss

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