Inlusionsberatung in Freising
Münchnerstr.8
85354 Freising
- Telefon: 08161/600 62 108
- E-Mail:
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Postanschrift:
Inklusionsberatung
Staatliches Schulamt im Landkreis Freising
Landshuter Str.31
85350 Freising
Durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 hat sich Deutschland als Vertragsstaat zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung verpflichtet.
Inklusion versteht sich als selbstverständliches Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung.
- Inklusive Bildung ist damit der Auftrag an alle Schulen und Lehrkräfte, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihrer Begabung individuell zu fördern.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden im Regelfall, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder die Förderschule besucht.
- Förderschwerpunkte können dabei sein: Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und geistige Entwicklung.
Die GS Kirchdorf ist keine Grundschule mit dem Schulprofil "Inklusion"; der GS Kirchdorf steht keine zusätzliche Lehrkraft oder Förderlehrkraft zur praktischen Umsetzung von Inklusion zur Verfügung.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir - gemäß dem Wunsch von Eltern - die Inklusion einzelner Kinder - bei Bedarf mit Schulbegleitung - umzusetzen.