- Die Sprachstandserhebung dient der frühen Förderung von Sprache und ist für alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr, unabhängig von einer möglichen Verschiebung der Schulpflicht oder einer späteren Zurückstellung, verpflichtend.
- Die Eltern werden bis jeweils Ende Dezember über das Verfahren informiert.
- Liegt aus dem Kindergarten oder einer schulvorbereitenden Einrichtung keine Erklärung vor, wird das besagte Kind im Februar/März an die Sprengelschule eingeladen und dort getestet.
- Die Ergebnisse des Sprachstandtests werden an die Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt und von der Schule dokumentiert.
- Wird der Test nicht bestanden, ist der Besuch eines Kindergartens mit integriertem Vorkurs im letzten Kindergartenjahr verpflichtend.
Text aus: Oberbayerische Schulzeitung Nr 1 / Februar 2026 S.6
An der GS Kirchdorf wurde im Schuljahr 2025/26 erstmals der Vorkurs Deutsch 240 eingerichtet; auch hier gilt: Der Besuch dieses Vorkurses an der Schule ist verpflichtend.
