Pädagogische Maßnahmen bei Fehlverhalten
- Oberste Prinzipien
① Störungen des Schulfriedens haben Vorrang.
② Die Würde des Kindes ist unantastbar: Nicht die Person des Kindes wird gemaßregelt, sondern das Verhalten. - Maßnahmenkatalog
-Klärendes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin.
-Sich mündlich entschuldigen und sich die Hand reichen.
-Sich schriftlich entschuldigen (z.B. Brief an den Geschädigten).
-Sich direkt zuhause – wenn möglich - bei dem Geschädigten und dessen/deren Eltern entschuldigen.
-Hausordnung durchlesen, das Fehlverhalten finden und z.B. 3 Gründe auf die Rückseite schreiben warum man z.B. keine Schneebälle werfen darf.
-Auszeit bekommen: Nicht in die Hofpause gehen/im geschützten Bereich in der Aula sitzen und über sein Verhalten nachdenken.
-Auszeit bekommen: Sich zeitweise in eine andere Klasse setzen zur Beruhigung und als Deeskalationsmaßnahme.
-Positive Verstärkung z. B. „ ..das und das läuft gut bei dir, da hast du ein Problem….“.
-Für Fahrschüler bei Gefährdung sich und anderer während des Wartens auf den Bus: Nicht draußen, sondern in der Aula auf den Bus warten.
-Mitteilung/Info an die Eltern mit der Bitte um ein Gespräch mit dem Kind daheim über die Angelegenheit.