Ab dem Schuljahr 2024_25 gilt ein neues Lernkonzept von Seiten der bayerischen Staatsregierung zum Thema "Verkehrserziehung".
Bereits in der 1. Klasse gilt die Verpflichtung für Eltern den Schulweg zunächst gemeinsam mit ihren Kindern abzugehen, zu üben und im Fahrradpass durch Unterrschrift zu bestätigen.
Schwerpunkte sind:
- Straßenüberquerung üben
- Blickkontakt aufnehmen
- Ampel und Verkehrszeichen beachten
- Geschwindigkeit einschätzen lernen
- eigene Sichtbarkeit im Dunkeln
Für Fahrschüler/innen gilt zudem:
- Abstand zur Straße halten
- Richtiges Ein- und Aussteigen
- Richtiges Verhalten im Bus
Dass das Kind Fahrrad fahren lernt und auch Fahrrad fahren kann, ist Aufgabe der Eltern.
In den Klassen 2 und 3 üben die Kinder in der Schule das Radeln zusätzlich dann in einem geschützten Parcour.
Am Ende der 3. Klasse sollte beherrscht werden:
- Sichere aufsteigen und anfahren können
- Gleichgewicht halten, Handzeichen geben, Schulterblick durchführen & gleichzeitig Spur halten können
- Unterscheidung von rechts und links
Damit sollten die Kinder gut auf die theoretische & praktische Prüfung in Jahrgangsstufe 4 vorbereitet sein.
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhält das Kind seinen Fahrradführerschein in der 4. Klasse.
Ziel ist es, als Radfahrer/in sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.