Grundschule Kirchdorf a. d. Amper


Rathausplatz 2, 85414 Kirchdorf a. d. Amper
Telefon: (0 81 66) 67 69 2 - 0, E-Mail: info@gs-kirchdorf-amper.de

Hier finden Sie amtliche Vorgaben von Seiten des Kultusministeriums.

Ergebnisse VERA 3 und OA 2

Jede Grundschule hat Vergleichsarbeiten in der 3.Jahrgangsstufe VERA 3 durchzuführen. Die Schüler/innen werden dabei in standardisierten Tests und festen Zeit- und Korrekturvorgaben vonseiten des Kultusministeriums in

  • Leseverständnis 
  • Rechtschreiben/Sprache und
  • Mathematik geprüft.                        

Jede Grundschule hat Orientierungsarbeiten  in der 2. Jahrgangstufe OA 2 durchzuführen. Die Schüler/innen werden dabei in einem standardisierten Test und einer festen Zeit- und Korrekturvorgabe vonseiten des Kultusministeriums in

  • Rechtschreiben/Sprache geprüft.

Eltern erhalten nach der Auswertung eine Rückmeldung über die Fähigkeiten Ihres Kindes. Die Einschätzung erfolgt dabei in Stufen; je besser das Ergebnis umso höher die Einschätzungsstufe.

Im Schuljahr 2023/24 war der Testzeitraum zwischen 15.04.2024 bis 26.04.2024 angesetzt. 

Die offiziellen Ergebnisse wurden nun an die Schüler/innen und Eltern weitergeleitet: 

Die Kinder der GS Kirchdorf lagen 2024 bei der Testauswertung im bayernweiten Durchschnitt und erneut darüber.

 

Schulberatung aktuell

Zur Schulberatung in Freising gehören Beratungslehrkräfte und Schulpsycholog*innen an den Schulen vor Ort und an der Staatlichen Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost. Sie alle helfen dabei, die vielfältigen Bildungswege überlegt zu nutzen sowie Schulprobleme zu klären und zu bewältigen.

Wer ist für Sie und Ihr Kind, welches die Grundschule Kirchdorf besucht, zuständig?

Johannes Spieckermann (Staatlicher Schulpsychologe)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Telefon: 0152 - 28 02 76 12

Postanschrift: Landshuter Straße 31, 85356 Freising 

 

Carina Klose (Qualifizierte Beratungslehrerin) u.a. zum Übertritt bzw. Schullaufbahnentscheidungen.

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Telefon: 08166-99 28 995

 

Schulberatung ist

  • kostenlos -   neutral
  • freiwillig -   lösungsorientiert

und

  • streng vertraulich

Jegliche Beratungstätigkeit unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Anmeldungen werden daher streng vertraulich behandelt. Informationen werden nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Ratsuchenden weitergegeben.

Die Schulberatung betreut und unterstützt Eltern sowie Schüler*innen bei

  • Fragen zur Schullaufbahn -   Verhaltensauffälligkeiten
  • besonderen Begabungen -   Problemen im Sozialverhalten
  • Inklusion -   Konflikten in der Schule
  • Lern- und Leistungsproblemen -   emotionale Belastungen
  • Lese-Rechtschreib-Störung -   schulische Ängste
  • Schwierigkeiten beim Rechnen -   persönliche Krisen         
  • Aufmerksamkeitsdefiziten -   psychische Auffälligkeiten

Die Schulberatung arbeitet eng zusammen mit

Partnern in der Schule:                                     außerschulischen Einrichtungen:

  • Klassenlehrer*innen                                 Erziehungsberatungsstellen
  • Förderlehrkräften                                     Ärztinnen und Ärzte
  • Jugendsozialarbeiter*innen-                    Kinder- und Jugendpsychiater*innen
  • Mobile sonderpädagogische Dienste      Kinder- und Jugendtherapeut*innen
  • Schulleitungen                                         Kliniken
  • Schulaufsicht                                          Jugendämter und soziale Dienste

Weitere Informationen zur Staatlichen Schulberatung finden Sie auch auf den Informationsseiten des Staatlichen Schulamtes Freising sowie der Staatlichen Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost. Bitte beachten Sie auch den Informationsflyer des Kultusministeriums.

 

Welche weiteren wichtigen Adressen und Telefonnummern von Beratungseinrichtungen gibt es?

Bei Erfahrung von häuslicher oder sexueller Gewalt können sich betroffene Kinder und Jugendliche oder Personen, die auf Gewalt in ihrem Umfeld aufmerksam werden, u. a. bei den nachfolgend genannten Einrichtungen außerhalb der Schule beraten lassen:

  • Die Nummer gegen Kummer ist unter Tel. 116 111 montags bis samstags von 14 – 20 Uhr erreichbar.
  • Bei der bke-Jugendberatung können Jugendliche andere junge Menschen als Gesprächspartner finden und Kontakt zu erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufnehmen.
  • Das Hilfetelefon ist unter Tel. 0800 22 55 530 bei allen Fragen und für Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Mittwoch und Freitag von 9 – 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr.
  • Save me online hilft, wenn statt einer telefonischen Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch lieber Online-Hilfe per E-Mail gewünscht ist.
  • Auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch finden Betroffene weitere Informationen und Ansprechpartner.

Diese Ansprechstellen sind auch auf der Internetseite des Staatsministeriums genannt (https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/6941/hier-finden-schueler-und-eltern-beratungsangebote-und-unterstuetzung.html).

 

 

Foto: B. Penger

Der beste Bildungsweg für mein Kind

Sie sind an der aktuellen Broschüre Der beste Bildungsweg für mein Kind  (Stand August 2023) interessiert?

 Diese wird seit dem Schuljahr 2022/2023 ausschließlich digital zur Verfügung gestellt und ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter abrufbar.

Direkt zum E-Paper der o. g. Broschüre gelangen Sie über www.km.bayern.de/der-beste-bildungsweg.             

Foto: Penger

Inklusionsberatung

Inlusionsberatung in Freising 

Münchnerstr.8
85354 Freising

Telefon: 08161/600 62 108 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Postanschrift: 

Inklusionsberatung

Staatliches Schulamt im Landkreis Freising

Landshuter Str.31

85350 Freising 

 

Durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 hat sich Deutschland als Vertragsstaat zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Inklusion versteht sich als selbstverständliches Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung.

  • Inklusive Bildung ist damit der Auftrag an alle Schulen und Lehrkräfte, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihrer Begabung individuell zu fördern.
  • Die Erziehungsberechtigten entscheiden im Regelfall, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder die Förderschule besucht.
  • Förderschwerpunkte können dabei sein: Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und  geistige Entwicklung.

Die GS Kirchdorf ist keine Grundschule mit dem Schulprofil "Inklusion"; der GS Kirchdorf steht keine zusätzliche Lehrkraft oder Förderlehrkraft zur praktischen Umsetzung von Inklusion zur Verfügung. 

Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir, gemäß dem Wunsch von Eltern die Inklusion einzelner Kinder  - bei Bedarf mit Schulbegleiter/in - umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

Die seelische Gesundheit fördern

Die seelische Gesundheit fördern          Text: Angelika Nagel, Beratungsrektorin 

im Rahmen des Unterrichts und in Form von schulischen Projekten leisten die Lehrkräfte an den Schulen in Bayern bereits jetzt über Unterricht und über schulische Projekte wertvolle und umfangreiche Aufklärungsarbeit zum Erziehungsziel „Gesundheitsförderung“.

Im Mai 2019 hat Kultusminister Michael Piazolo in einer Pressemitteilung ein 10-Punkte-Programm zur Aufklärung über Depressionen und Angststörungen an Schulen der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Kultusministerium hat die Schulen unter Bezug darauf nun im November 2019 gebeten, Personen und Einrichtungen im ortsnahen Umfeld bekannt zu machen, an die sich Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in Notlagen vertrauensvoll wenden können.

Erste Ansprechpartner/innen vor Ort sind:

  • die Klassenlehrkraft
  • jeder Lehrer, jede Lehrerin des Vertrauens
  • die Beratungslehrkraft der Schule
  • der zuständige Schulpsychologe, die zuständige Schulpsychologin
  • die JaS-Fachkraft der Schule

Um Ihnen möglichst schnell fachlich gezielt helfen zu können, ist es notwendig, sich insbesondere auch an den zuständigen Schulpsychologen / die zuständige Schulpsychologin zu wenden.

Diese/r kann eine erste psychologische Einschätzung der Probleme treffen. Der Schulpsychologe / die Schulpsychologin wird dazu die vorliegenden seelischen Nöte mit Ihnen besprechen und in enger Abstimmung mit Ihnen erste mögliche Hilfen an der Schule entwickeln und einleiten.

Er / Sie übernimmt auch die weitere Unterstützung und seelische Betreuung vor Ort und ebnet mit Ihnen auch die Zugänge zu den Einrichtungen, die weitergehende Unterstützung für Ihr Kind anbieten können.

In besonders dringlichen Fällen können Sie auch Kontakt zum Beratungsrektor/Schulpsychologie am Staatlichen Schulamt im Landkreis Freising, Johannes Spieckermann, aufnehmen:

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

01522 8027612

Überörtliche schulische Ansprechpartner: Staatliche Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost

Weitere regionale Ansprechpartner:

  • Beratungsstellen (Erziehung, Familie, Jugend) im Landkreis Freising oder in benachbarten Landkreisen
  • Kinderärzte und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten/innen
  • Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Facheinrichtungen der Sozialpädiatrie
  • Online-Beratungsangebot für Jugendliche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: bke-Online-beratung (https://www.bke-beratung.de/~run/)

Weitere Informationen sind erhältlich über folgenden Link:

https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6530/schulen-in-bayern-leisten-wichtigen-beitrag-zur-aufklaerung-ueber-depressionen.html">mailto:https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6530/schulen-in-bayern-leisten-wichtigen-beitrag-zur-aufklaerung-ueber-depressionen.html