- Grundschulen in Bayern haben die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis - ZZ - in den Jahrgangsstufen 1,2 und 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch - LEG - zu ersetzen.
- Die Entscheidung hierüber trifft jede Grundschule in eigener Zuständigkeit in der Lehrerkonferenz und in Abstimmung mit dem Elternbeirat.
- An der GS Kirchdorf fand das Angebot von Lernentwicklungsgesprächen in den Jahrgangsstufen 1,2 und 3 eine Mehrheit.
- Ein Zwischenzeugnis - ZZ - in 1/2/3 wird auf Antrag der Eltern ausgestellt.
Der Unterricht im neuen Lehrplan - Lehrplan Plus - sieht vor, dass das Kind viele Möglichkeiten bekommt, sein Können auszuprobieren und einzuschätzen. Fehler sind dazu da, um daraus zu lernen.
Im Lernentwicklungsgespräch LEG steht die individuelle Situation des Kindes mit seinen Stärken, Schwächen und Entwicklungsmöglichkeiten im Vordergrund.
Beratung steht vor Bewertung.
Beim LEG führt die Lehrkraft unter Anwesenheit eines Elternteils zusammen mit dem Kind ein etwa 15-20 minütiges Gespräch; Kind und Lehrkraft unterhalten sich miteinander über das Sozial-, Arbeits-, Lern- und Leistungsverhalten.
Der Schwerpunkt des Gesprächs liegt in der 1. Jahrgangsstufe auf den beiden Kernfächern des Erstunterrichts - nämlich Deutsch und Mathematik.
In der 2. Jahrgangsstufe werden alle Fächer in das Gespräch miteinbezogen.
In der 3. Jahrgangsstufe gibt es neben dem Gespräch zusätzlich eine Rückmeldung zum momentanen Notenstand ohne Auf- und Abrundung der Note. z. B. HSU 2,4 M 2,6 D 2,9 Sport 1,4 usw.
Ein bis zwei Zielvereinbarungen - worin sich das Kind bei Bedarf verbessern könnte - werden miteinander notiert; im Laufe des Schuljahres erfolgt dann eine konkrete Überprüfung der Vorsätze.
Die Dokumentation des LEG findet als Kopie - genauso wie das ZZ - im Schülerakt seinen Platz.
Bitte beachten Sie: Ein ZZ ist kein Dokument.