Durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 hat sich Deutschland als Vertragsstaat zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Inklusion versteht sich als selbstverständliches Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung.
- Inklusive Bildung ist damit der Auftrag an alle Schulen und Lehrkräfte, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihrer Begabung individuell zu fördern.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden im Regelfall, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder die Förderschule besucht.
- Förderschwerpunkte können dabei sein: Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und geistige Entwicklung.
Die GS Kirchdorf ist keine Grundschule mit dem Schulprofil "Inklusion"; der GS Kirchdorf steht keine zusätzliche Lehrkraft oder Förderlehrkraft zur praktischen Umsetzung von Inklusion zur Verfügung.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir, gemäß dem Wunsch von Eltern die Inklusion einzelner Kinder - bei Bedarf mit Schulbegleiter - umzusetzen.
Für Fragen steht die Inklusionsberatung in Freising zur Verfügung:
Landshuterstr.31
85356 Freising
Raum 38
Telefon 08161 600 – 148
Sprechzeiten:
Di 16:00 – 17:30 Uhr
Do 8:00 – 9:30 Uhr
Do 16:00 – 17.30 Uhr
Fr 8:00 – 9:30 Uhr
Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
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