Grundschule Kirchdorf a. d. Amper


Rathausplatz 2, 85414 Kirchdorf a. d. Amper
Telefon: (0 81 66) 67 69 2 - 0, E-Mail: info@gs-kirchdorf-amper.de

In dieser Kategorie finden Sie interessante und wichtige Informationen über unsere Schule.

Die seelische Gesundheit fördern

Die seelische Gesundheit fördern          Text: Angelika Nagel, Beratungsrektorin 

im Rahmen des Unterrichts und in Form von schulischen Projekten leisten die Lehrkräfte an den Schulen in Bayern bereits jetzt über Unterricht und über schulische Projekte wertvolle und umfangreiche Aufklärungsarbeit zum Erziehungsziel „Gesundheitsförderung“.

Im Mai 2019 hat Kultusminister Michael Piazolo in einer Pressemitteilung ein 10-Punkte-Programm zur Aufklärung über Depressionen und Angststörungen an Schulen der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Kultusministerium hat die Schulen unter Bezug darauf nun im November 2019 gebeten, Personen und Einrichtungen im ortsnahen Umfeld bekannt zu machen, an die sich Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in Notlagen vertrauensvoll wenden können.

Erste Ansprechpartner/innen vor Ort sind:

  • die Klassenlehrkraft
  • jeder Lehrer, jede Lehrerin des Vertrauens
  • die Beratungslehrkraft der Schule
  • der zuständige Schulpsychologe, die zuständige Schulpsychologin
  • die JaS-Fachkraft der Schule

Um Ihnen möglichst schnell fachlich gezielt helfen zu können, ist es notwendig, sich insbesondere auch an den zuständigen Schulpsychologen / die zuständige Schulpsychologin zu wenden.

Diese/r kann eine erste psychologische Einschätzung der Probleme treffen. Der Schulpsychologe / die Schulpsychologin wird dazu die vorliegenden seelischen Nöte mit Ihnen besprechen und in enger Abstimmung mit Ihnen erste mögliche Hilfen an der Schule entwickeln und einleiten.

Er / Sie übernimmt auch die weitere Unterstützung und seelische Betreuung vor Ort und ebnet mit Ihnen auch die Zugänge zu den Einrichtungen, die weitergehende Unterstützung für Ihr Kind anbieten können.

In besonders dringlichen Fällen können Sie auch Kontakt zum Beratungsrektor/Schulpsychologie am Staatlichen Schulamt im Landkreis Freising, Johannes Spieckermann, aufnehmen:

 

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01522 8027612

Überörtliche schulische Ansprechpartner: Staatliche Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost

Weitere regionale Ansprechpartner:

  • Beratungsstellen (Erziehung, Familie, Jugend) im Landkreis Freising oder in benachbarten Landkreisen
  • Kinderärzte und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten/innen
  • Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Facheinrichtungen der Sozialpädiatrie
  • Online-Beratungsangebot für Jugendliche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: bke-Online-beratung (https://www.bke-beratung.de/~run/)

Weitere Informationen sind erhältlich über folgenden Link:

https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6530/schulen-in-bayern-leisten-wichtigen-beitrag-zur-aufklaerung-ueber-depressionen.html">mailto:https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6530/schulen-in-bayern-leisten-wichtigen-beitrag-zur-aufklaerung-ueber-depressionen.html

Leistung & Notenskala

Ab dem 2. Halbjahr der 2. Jahrgangsstufe erhalten alle Schüler/innen auf Leistungsfeststellungen Noten.

Anbei in Textform die Erläuterung der einzelnen Noten:

  • Note 1 heißt: Erfüllt die Anforderungen in besonderem Maße, d.h. über das Maß hinaus; mehr als besprochen. 
  • Note 2 heißt: Erfüllt die Anforderungen in vollem Maße; d.h. fehlerloses Beherrschen der abgefragten Kompetenzen; keine Schwächen und Probleme.
  • Note 3 heißt: Erfüllt die Anforderungen, d.h. kleine Schwächen sind erkennbar.
  • Note 4 heißt: Erfüllt die Anforderungen weitgehend, d.h. 50% der Kompetenzen werden beherrscht; Schwächen und Probleme sind erkennbar.
  • Note 5 heißt: Erfüllt die Anforderungen nicht, d.h. Mängel sind offensichtlich.
  • Note 6 heißt: Erfüllt die Anforderungen nicht, d.h. sehr große Lücken sind erkennbar, die auch in nächster Zeit nicht geschlossen werden können.

 

  • Leistungsfeststellungen enthalten verschiedene Anforderungsstufen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrads.
  • Es  werden anteilsmäßig Aufgaben gestellt, deren Antworten nicht explizit im Heft stehen und/oder die nicht detailliert besprochen wurden. Diese Aufgaben sind Transferaufgaben, die ein selbständig problemlösendes Denken erfordern.
  • Bei 50% der Punkte wird eine "4" gegeben.
  • Leistung heißt immer Arbeit innerhalb einer vorgegebenen Zeit.

 

Schulhausordnung der Grundschule Kirchdorf

Der Schulweg


- achte ich auf dem Schulweg auf andere Verkehrsteilnehmer,
- überquere ich die Straße nur an sicheren Stellen,
- folge ich den Anweisungen der Schulweghelfer,
- stelle ich mich an der Bushaltestelle geordnet an,
- beachte ich die Verhaltensregeln während der Busfahrt.

Im Schulhaus


- grüße ich, bin höflich und hilfsbereit,
- achte ich auf meine eigenen und fremde Sachen,
- renne ich nicht in den Klassenräumen, auf den Gängen und in der Aula,
- drängle und schreie ich nicht,
- verzichte ich auf Beleidigungen und körperliche Gewalt,
- befolge ich die Anweisungen aller Lehrkräfte.

 Lernen


- bin ich 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer,
- habe ich meine Arbeitsmaterialien vollständig dabei,
- verhalte ich mich so, dass weder die Lehrkraft noch Mitschüler gestört werden,
- beachte ich die Gesprächs- und Arbeitsregeln,
- erledige ich meine Hausaufgaben pünktlich und ordentlich,
- gehe ich möglichst nur während der Pausen auf die Toilette.

 Die Pause


- halte ich das Schulgebäude sauber und benutze die Abfalleimer,
- respektiere ich beim Spielen das Stopp meiner Mitschüler,
- erzähle ich keine Gerüchte,auch nicht über soziale Netzwerke 
- werfe ich keine Schneebälle auf andere Kinder,
- stelle ich mich zum Pausenende geordnet an und begebe mich ruhig zu meiner Garderobe.

vorlesen zuhören bewegen

Vorlesen gilt als zentrales Element der Leseförderung. Es ist für die Entwicklung von Kindern wesentlich.

Kinder, denen regelmäßig vorgelesen wird,

  • lernen leichter Lesen,
  • verfügen über einen größeren Wortschatz
  • sind erfolgreicher in der Schule.  

Das  Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales haben deshalb die gemeinsame Vorleseinitiative "vorlesen.zuhören.bewegen" auf  den Weg gebracht.

Ziel ist es in den Familien für die Bedeutung des Lesens und Vorlesens zu werben. 

Wertvolle Büchertipps und Hinweise finden Sie unter der Webseite www.vorlesen.bayern.de 

 

 

Miteinander im Gespräch

Informationen zum LEG und ZZ

  • Grundschulen in Bayern haben die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis - ZZ - in den Jahrgangsstufen 1,2 und 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch - LEG - zu ersetzen.
  • Die Entscheidung hierüber trifft jede Grundschule in eigener Zuständigkeit in der Lehrerkonferenz und in Abstimmung mit dem Elternbeirat.
  • An der GS Kirchdorf fand das Angebot von Lernentwicklungsgesprächen in den Jahrgangsstufen 1,2 und 3 eine Mehrheit.
  • Ein Zwischenzeugnis - ZZ - in 1/2/3 wird auf Antrag der Eltern ausgestellt.

Der Unterricht im neuen Lehrplan - Lehrplan Plus - sieht vor, dass das Kind viele Möglichkeiten bekommt, sein Können auszuprobieren und einzuschätzen. Fehler sind dazu da, um daraus zu lernen.

Im Lernentwicklungsgespräch  LEG steht die individuelle Situation des Kindes mit seinen Stärken, Schwächen und Entwicklungsmöglichkeiten im Vordergrund.

Beratung steht vor Bewertung. 

Beim LEG führt die Lehrkraft unter Anwesenheit eines Elternteils zusammen mit dem Kind ein etwa 15-20 minütiges Gespräch; Kind und Lehrkraft unterhalten sich miteinander über das Sozial-, Arbeits-, Lern- und Leistungsverhalten.

Der Schwerpunkt des Gesprächs liegt in der 1. Jahrgangsstufe auf den beiden Kernfächern des Erstunterrichts - nämlich Deutsch und Mathematik.

In der 2. Jahrgangsstufe werden alle Fächer in das Gespräch miteinbezogen.

In der 3. Jahrgangsstufe gibt es neben dem Gespräch zusätzlich eine Rückmeldung zum momentanen Notenstand ohne Auf- und Abrundung der Note. z. B. HSU 2,4    M 2,6   D 2,9   Sport 1,4  usw.

Ein bis zwei Zielvereinbarungen - worin sich das Kind bei Bedarf verbessern könnte - werden miteinander notiert; im Laufe des Schuljahres erfolgt dann eine konkrete Überprüfung der Vorsätze.

Die Dokumentation des LEG findet als Kopie - genauso wie das ZZ - im Schülerakt seinen Platz.

Bitte beachten Sie: Ein ZZ ist kein Dokument.