Grundschule Kirchdorf a. d. Amper

Rathausplatz 2, 85414 Kirchdorf a. d. Amper
Telefon: (0 81 66) 67 69 2 - 0, E-Mail: info@gs-kirchdorf-amper.de

GS Kirchdorf a. d. Amper

In dieser Kategorie finden Sie interessante und wichtige Informationen über unsere Schule.

Inklusion

Geschrieben von Birgit Penger
Kategorie:
In bunter Vielfalt miteinander lernen

Durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 hat sich Deutschland als Vertragsstaat zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Inklusion versteht sich als selbstverständliches Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung.

  • Inklusive Bildung ist damit der Auftrag an alle Schulen und Lehrkräfte, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihrer Begabung individuell zu fördern.
  • Die Erziehungsberechtigten entscheiden im Regelfall, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder die Förderschule besucht.
  • Förderschwerpunkte können dabei sein: Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und  geistige Entwicklung.

Die GS Kirchdorf ist keine Grundschule mit dem Schulprofil "Inklusion"; der GS Kirchdorf steht keine zusätzliche Lehrkraft oder Förderlehrkraft zur praktischen Umsetzung von Inklusion zur Verfügung. 

Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir, gemäß dem Wunsch von Eltern die Inklusion einzelner Kinder  - bei Bedarf mit Schulbegleiter - umzusetzen.

Für Fragen steht die Inklusionsberatung in Freising zur Verfügung:

Landshuterstr.31
85356 Freising

Raum 38 

Telefon 08161 600 – 148

Sprechzeiten:
Di    16:00 – 17:30 Uhr
Do    8:00 –  9:30 Uhr
Do  16:00 – 17.30 Uhr
Fr      8:00 –  9:30 Uhr 

Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

Trinkwasserbrunnen

Geschrieben von Birgit Penger
Kategorie:

Am 30.05.2017 war er fertig installiert - der lang ersehnte Trinkwasserbrunnen!

Regelmäßig gehen die Kinder zum Trinken nun an den Brunnen.

In der Aula zwischen Rektorat und Sekretariat hat er seinen würdevollen Platz gefunden.

 

  • Vielen Dank an den Elternbeirat für diese schöne Idee!
  • Vielen Dank an die Gemeinde  für die Umsetzung der Idee!

Leseförderung mit Antolin

Geschrieben von Birgit Penger
Kategorie:

Die GS Kirchdorf hat die Schullizenz für das Leseportal "Antolin" erworben. 

Somit können Eltern ab jetzt Ihr Kind mit seinem Benutzernamen und seinem Kennwort in "Antolin" einloggen.

Über dieses Onlineportal kann das Kind Fragen zu Büchern beantworten.

Die Schule hofft auf eine rege Lesetätigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler mittels Antolin.

Amtliche Maßnahmen zur Wahrung der schulischen Ordnung

Geschrieben von Birgit Penger
Kategorie:

Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG

Begriff: Ordnungsmaßnahmen sind Maßnahmen der Schule zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen innerhalb des Schulbetriebs.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag oder Schutz von Personen und Sachen ist nicht gewährleistet z.B.

  • durch nicht schulfreundliches Verhalten
  • Stören des Schul- und Unterrichtsbetriebes
  • Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen
  • schulischen Verpflichtungen nicht nachkommen
  • unregelmäßigen Schulbesuch
  • sonstige Veranstaltungen der Schule nicht besuchen
  • nicht gründliche Unterrichtsvorbereitung
  • erforderliche Arbeitsmittel nicht bereithalten
  • im Unterricht nicht mitarbeiten
  • Verschmutzung und Beschädigung des schulischen Eigentums
  • aggressives Verhalten gegen Mitschüler und Lehrer.

    Außerschulisches Verhalten kann nur dann Anlass sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet.

 

  • Ordnungsmaßnahmen für Grundschüler sind:

    - Schriftlicher Verweis  - nach Anhörung des Schülers von Lehrer, Fachlehrer oder Förderlehrer verhängt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzeltatbestandes und nach Vorlage beim Schulleiter.
     -Verschärfter Verweis – nach Anhörung des Schülers und seiner Erziehungsberechtigten vom Schulleiter verhängt.
     -Versetzung in eine Parallelklasse der gleichen Schule.
     -Ausschluss in einem Fach oder von einer sonstigen Schulveranstaltung für die Dauer von bis zu 4 Wochen.
     -Ausschluss vom Unterricht für 3 – 6 Unterrichtstage.

 

  • Bei massiver Gefährdung des schulischen Friedens gelten Sicherungsmaßnahmen nach Art. 87 BayEUG; in solchen Fällen wird vom Schulleiter die Schulaufsicht für weitere Maßnahmen hinzugezogen. 

Regeln morgens in der Aula

Geschrieben von Birgit Penger
Kategorie:

1. Ich suche mir einen Platz.

2. Ich habe die Wahl mich auf eine Bank, einen Stuhl oder auf die Stufen der Bühne zu setzen.

3. Ich unterhalte mich in normaler Lautstärke; ich kann mir ein Buch aussuchen und lesen; ich kann mir mit anderen Kindern zusammen ein Spiel aus der Spielekiste holen.

4. Ich halte die Türen zu den Gängen frei.

5. Wenn es um 7.45 Uhr gongt, begebe ich mich ruhig zu meiner Garderobe.

6. Ich räume zuvor Bücher und Spiele auf; meine persönlichen Sachen nehme ich vollständig mit. 

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