Grundschule Kirchdorf a. d. Amper


Rathausplatz 2, 85414 Kirchdorf a. d. Amper
Telefon: (0 81 66) 67 69 2 - 0, E-Mail: info@gs-kirchdorf-amper.de

In dieser Kategorie finden Sie interessante und wichtige Informationen über unsere Schule.

Foto: B. Penger

Die Grundschule Kirchdorf im neuen Look

Während der Sommerferien 2019 wurden in allen 8 Klassenzimmern digitale Whiteboards mit Beamer und interaktiver Software eingerichtet. 

Die Lehrkräfte hatte ihre 1. Fortbildung zur Medienschulung am 12.09.2019. 

Ziel ist es, mit den neuen Medien zukunftsweisenden Unterricht halten zu können, wie es der Lehrplan Plus vorsieht. 

Die ganze Schule wurde zudem mit einer modernen LED-Beleuchtung ausgestattet.

Außerdem erhielten alle Klassenzimmer einen frischen Anstrich.

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Die Schule bedankt sich herzlich bei Bürgermeister und Gemeinde für diese Investitionen.   

Voll in Form

 Zielsetzung von "Voll in Form":

Die Schule ist heute vor die Aufgabe gestellt, die Aspekte „Bewegung“ und „Ernährung“ noch stärker als bisher in ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit einzubeziehen. Die Bewegungs- und Gesundheitsinitiative „Voll in Form: täglich bewegen – gesund essen – leichter lernen“ zielt deshalb darauf ab, Bewegung und Ernährung systematisch und regelmäßig in den Schulalltag einzubeziehen.Die Initiative hat zum Ziel, die Kinder – gemeinsam mit ihren Eltern – für die Notwendigkeit guter, gesunder Ernährung und täglicher Bewegung als Basis von Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lern- und Schulerfolg nachhaltig zu sensibilisieren.

 

Praktische Umsetzung - die Grundschüler sollen...

  • an jedem Unterrichtstag, an dem kein Sportunterricht stattfindet, an einer intensiven Bewegungsphase von mindestens 20 Minuten teilnehmen,
  • möglichst mehrmals in der Woche ein gesundes Frühstück bzw. Pausenbrot zu sich nehmen,
  • aufgrund von körperlichem Wohlbefinden in der Lage sein, erfolgreich zu lernen.

Ab dem Schuljahr 2018/19 ist die Aktion "Voll in Form" - wie im Schulentwicklungsprogramm vorgesehen - nun an der Grundschule Kirchdorf etabliert. 

 

Trinkwasserbrunnen

Am 30.05.2017 war er fertig installiert - der lang ersehnte Trinkwasserbrunnen!

Regelmäßig gehen die Kinder zum Trinken nun an den Brunnen.

In der Aula zwischen Rektorat und Sekretariat hat er seinen würdevollen Platz gefunden.

 

  • Vielen Dank an den Elternbeirat für diese schöne Idee!
  • Vielen Dank an die Gemeinde  für die Umsetzung der Idee!

Amtliche Maßnahmen zur Wahrung der schulischen Ordnung

Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG

Begriff: Ordnungsmaßnahmen sind Maßnahmen der Schule zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen innerhalb des Schulbetriebs.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag oder Schutz von Personen und Sachen ist nicht gewährleistet z.B.

  • durch nicht schulfreundliches Verhalten
  • Stören des Schul- und Unterrichtsbetriebes
  • Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen
  • schulischen Verpflichtungen nicht nachkommen
  • unregelmäßigen Schulbesuch
  • sonstige Veranstaltungen der Schule nicht besuchen
  • nicht gründliche Unterrichtsvorbereitung
  • erforderliche Arbeitsmittel nicht bereithalten
  • im Unterricht nicht mitarbeiten
  • Verschmutzung und Beschädigung des schulischen Eigentums
  • aggressives Verhalten gegen Mitschüler und Lehrer.

    Außerschulisches Verhalten kann nur dann Anlass sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet.

 

  • Ordnungsmaßnahmen für Grundschüler sind:

    - Schriftlicher Verweis  - nach Anhörung des Schülers von Lehrer, Fachlehrer oder Förderlehrer verhängt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzeltatbestandes und nach Vorlage beim Schulleiter.
     -Verschärfter Verweis – nach Anhörung des Schülers und seiner Erziehungsberechtigten vom Schulleiter verhängt.
     -Versetzung in eine Parallelklasse der gleichen Schule.
     -Ausschluss in einem Fach oder von einer sonstigen Schulveranstaltung für die Dauer von bis zu 4 Wochen.
     -Ausschluss vom Unterricht für 3 – 6 Unterrichtstage.

 

  • Bei massiver Gefährdung des schulischen Friedens gelten Sicherungsmaßnahmen nach Art. 87 BayEUG; in solchen Fällen wird vom Schulleiter die Schulaufsicht für weitere Maßnahmen hinzugezogen. 
Foto: B. Penger

Schulfruchtprogramm

Seit 1.Februar 2016 läuft an unserer Schule immer dienstags das Schulfruchtprogramm. 

Jeweils 2 Mütter schneiden morgens in der Zeit zwischen 8.00 Uhr bis 9.15 Uhr das von der Ökokiste Kirchdorf gelieferte gemischte Obst und Gemüse in kleine Stücke.

Zur ersten Pause um 9.30 Uhr freuen sich die Kinder auf die mundgerechten knackig-frischen Stückchen.

Da bleibt nichts liegen, nichts verdirbt oder landet im Müll.

Eltern und Lehrkräfte sind sich einig: So gut vorbereitet ist das Schulfruchtprogramm ein voller Erfolg!