Grundschule Kirchdorf a. d. Amper


Rathausplatz 2, 85414 Kirchdorf a. d. Amper
Telefon: (0 81 66) 67 69 2 - 0, E-Mail: info@gs-kirchdorf-amper.de

In dieser Kategorie finden Sie interessante und wichtige Informationen über unsere Schule.

Amtliche Maßnahmen zur Wahrung der schulischen Ordnung

Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG

Begriff: Ordnungsmaßnahmen sind Maßnahmen der Schule zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen innerhalb des Schulbetriebs.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag oder Schutz von Personen und Sachen ist nicht gewährleistet z.B.

  • durch nicht schulfreundliches Verhalten
  • Stören des Schul- und Unterrichtsbetriebes
  • Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen
  • schulischen Verpflichtungen nicht nachkommen
  • unregelmäßigen Schulbesuch
  • sonstige Veranstaltungen der Schule nicht besuchen
  • nicht gründliche Unterrichtsvorbereitung
  • erforderliche Arbeitsmittel nicht bereithalten
  • im Unterricht nicht mitarbeiten
  • Verschmutzung und Beschädigung des schulischen Eigentums
  • aggressives Verhalten gegen Mitschüler und Lehrer.

    Außerschulisches Verhalten kann nur dann Anlass sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet.

 

  • Ordnungsmaßnahmen für Grundschüler sind:

    - Schriftlicher Verweis  - nach Anhörung des Schülers von Lehrer, Fachlehrer oder Förderlehrer verhängt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzeltatbestandes und nach Vorlage beim Schulleiter.
     -Verschärfter Verweis – nach Anhörung des Schülers und seiner Erziehungsberechtigten vom Schulleiter verhängt.
     -Versetzung in eine Parallelklasse der gleichen Schule.
     -Ausschluss in einem Fach oder von einer sonstigen Schulveranstaltung für die Dauer von bis zu 4 Wochen.
     -Ausschluss vom Unterricht für 3 – 6 Unterrichtstage.

 

  • Bei massiver Gefährdung des schulischen Friedens gelten Sicherungsmaßnahmen nach Art. 87 BayEUG; in solchen Fällen wird vom Schulleiter die Schulaufsicht für weitere Maßnahmen hinzugezogen. 
Foto: B. Penger

Schulfruchtprogramm

Seit 1.Februar 2016 läuft an unserer Schule immer dienstags das Schulfruchtprogramm. 

Jeweils 2 Mütter schneiden morgens in der Zeit zwischen 8.00 Uhr bis 9.15 Uhr das von der Ökokiste Kirchdorf gelieferte gemischte Obst und Gemüse in kleine Stücke.

Zur ersten Pause um 9.30 Uhr freuen sich die Kinder auf die mundgerechten knackig-frischen Stückchen.

Da bleibt nichts liegen, nichts verdirbt oder landet im Müll.

Eltern und Lehrkräfte sind sich einig: So gut vorbereitet ist das Schulfruchtprogramm ein voller Erfolg!

Pädagogische Maßnahmen zur Wahrung der schulischen Ordnung

Pädagogische Maßnahmen bei Fehlverhalten

  • Oberste Prinzipien
    ① Störungen des Schulfriedens haben Vorrang.
    ② Die Würde des Kindes ist unantastbar: Nicht die Person des Kindes wird gemaßregelt, sondern das Verhalten.
  • Maßnahmenkatalog
    -Klärendes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin.
    -Sich mündlich entschuldigen und sich die Hand reichen.
    -Sich schriftlich entschuldigen (z.B. Brief an den Geschädigten).
    -Sich direkt zuhause – wenn möglich - bei dem Geschädigten und dessen/deren Eltern entschuldigen.
    -Hausordnung durchlesen, das Fehlverhalten finden und z.B. 3 Gründe auf die Rückseite schreiben warum man z.B. keine Schneebälle werfen darf.
    -Auszeit bekommen: Nicht in die Hofpause gehen/im geschützten Bereich in der Aula sitzen und über sein Verhalten nachdenken.
    -Auszeit bekommen: Sich zeitweise in eine andere Klasse setzen zur Beruhigung und als Deeskalationsmaßnahme.
    -Positive Verstärkung z. B. „ ..das und das läuft gut bei dir, da hast du ein Problem….“.
    -Für Fahrschüler bei Gefährdung sich und anderer während des Wartens auf den Bus: Nicht draußen, sondern in der Aula auf den Bus warten.
    -Mitteilung/Info an die Eltern mit der Bitte um ein Gespräch mit dem Kind daheim über die Angelegenheit.